Liebe Patientin, lieber Patient,
aufgrund der tiefgreifenden Veränderungen im Gesundheitswesen gibt es weitere drastische Einschnitte in der ambulanten ärztlichen Versorgung für alle gesetzlich versicherten Patienten.
Ab Januar 2023 sieht das TSVG für die Vereinbarung von dringenden Terminen außerdem vor, dass Patient:Innen, die einen dringenden Facharzttermin benötigen, Termine vermittelt bekommen. Die Termine werden vermittelt durch:
- die Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen – online über den 116117 Terminservice, die 116117-App oder telefonisch über 116 117
- den Hausarzt/-ärztin- oder Kinder- /Jugendarzt/-ärztin
Deshalb gilt aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben folgende Änderungen in der Terminvergabe und Akutbehandlung von gesetzlich krankenversicherten Patienten:
1. Für die offene Akutsprechstunde benötigen Sie eine dringliche Überweisung vom Hausarzt. Bitte achten Sie darauf, dass die Überweisung bei entsprechender Dringlichkeit den Vermerk ,,Hausarztvermittlungsfall" trägt!
2. Kurzfristige Akut-Termine (auch innerhalb von 24h) werden auch über die Terminservicestelle (Tel: 116 117) vermittelt.
3. Wir halten entsprechende, auch kurzfristige Termine für Sie frei. Die Vermittlung muss jedoch über den Hausarzt mit entsprechendem DRINGENDEM Überweisungsschein (siehe Punkt 1.) oder über die Terminservicestelle erfolgen.
Herzliche Grüße,
Ihr Urologe Michael Glass & Praxisteam
Übrigens: Privat krankenversicherte Patienten sind von diesen Einschränkungen bei der Terminvergabe durch das Privatsystem nicht betroffen.
Hintergrundwissen:
Warum ist das so?
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat zusammen mit der Bundesregierung und den gesetzlichen Krankenkassen ab dem 01.01.2023 die Finanzierung der Neupatientenregelung gestrichen und die Regelungen zur offenen Sprechstunde verschärft. Dies geschieht gegen den ausdrücklichen Willen und gegen die Empfehlung aller Kassenärztlichen Landesvereinigungen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und gegen die Empfehlung des Deutschen Bundesrates.
Um gesetzlich krankenversicherten Patienten einen schnelleren Zugang zur offenen Sprechstunde zu ermöglichen, wurde die offene Sprechstunde eingeführt. Diese für den Patienten und die Arztpraxen unkomplizierten Regelungen werden ab dem 01.01.2023 durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ersetzt. Hierin ist ab Januar 2023 die Vermittlung von kurzfristigen Facharztterminen (offene Sprechstunde und Termine innerhalb von 7 Tagen) durch den Hausarzt oder die Terminservicestelle vorgesehen.
Die kurzfristige Akutbehandlung beim Facharzt ohne Akut-Überweisung (Hausarztvermittlung) oder ohne eine Terminvergabe durch die Terminservicestelle (Tel 116 117) ist dann leider nicht mehr möglich.